Rechtliches

Technisch-juristisches Memo – Bitcoin-Key-Backup mittels Miniscript (Liana)
Stand: April 2025
Ersteller: ResKey - Tobias Grünenfelder
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1.Einleitung und Zielsetzung
Dieses Memo beschreibt den geplanten Betrieb eines Bitcoin-Key-Backup-Services unter Verwendung von Miniscript über die Open-Source-Software Liana. Ziel ist es, die technische Funktionsweise des Wallet-Setups darzulegen und zu zeigen, warum dieses nicht unter die Definition der 'Verwahrung digitaler Vermögenswerte' gemäss Schweizer Finanzmarktrecht fällt – insbesondere gemäss Art. 2 Abs. 3 GwG und FINMA-Auslegung.
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2.Übersicht des Wallet-Setups
Die Wallet basiert auf einem mehrstufigen, zeitabhängigen Kontrollmodell mithilfe von Miniscript (via Liana). Es handelt sich um ein deterministisches Script, das abhängig von der Blockhöhe unterschiedliche Spending Paths erlaubt:
Phase 1 – 2/2 Multisig (Initialphase): Beide Keys (Kunde + Service) müssen signieren. Der Service kann niemals allein agieren. Schutz gegen unautorisierte oder betrügerische Transaktionen.
Phase 2 – 1/1 Single-Sig (nach Timeout): Nach Ablauf von X Blöcken ohne Transaktion durch den Kunden geht die Kontrolle allein auf den Kunden über. Der Service verliert jegliche Signaturmöglichkeit.
Phase 3 – Notfall-Fallback (1/2 Zugang durch den Service): Nur wenn der Kunde über einen noch längeren Zeitraum nicht aktiv wird, erhält der Service optionalen Zugriff, um im Sinne des Kunden zu handeln. Der Spend erfordert eine Signatur durch den Service.
Optional: Auf Wunsch des Kunden kann die Spending Policy so angepasst werden, dass ein kundeneigener Backup-Key (z. B. im Banktresor) hinzukommt. Daraus wird eine 2/3 Multisig-Lösung, bei der der Dienstleister niemals allein agieren kann.
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3.Technische Schutzmechanismen (Miniscript, Liana)
Verwendung von timelocked spending paths via OP_CHECKSEQUENCEVERIFY. Kein Zugriff des
Service-Providers auf Kundengelder vor Eintritt der technischen Bedingung. Verifizierbarkeit durch Dritte durch offen einsehbare ScriptPubKeys. Software: Liana ist vollständig Open Source und nachvollziehbar.
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4.Regulatorische Beurteilung
Gemäß FINMA-Richtlinien liegt Verwahrung vor, wenn:
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Effektive Verfügungsgewalt über Kundengelder besteht.
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Transaktionen im Auftrag von Kunden durchgeführt werden können.3. Ein technischer oder wirtschaftlicher Zugang zu den Assets besteht.
Im beschriebenen Modell ist dies nicht der Fall. In Phase 1 und 2 besteht keine alleinige
Verfügungsmacht. In Phase 3 entsteht Zugriff nur durch langfristige Inaktivität des Kunden. Der Dienst ist als Backup- und Sicherheitsfunktion zu verstehen, nicht als Verwahrung.
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5.Zusammenfassung
Das beschriebene Modell stellt keine klassische Verwahrung dar, sondern eine technisch beschränkte, verzögerte Backup-Funktion, die im Einklang mit FINMA-Auslegungen steht – insbesondere, weil keine sofortige oder alleinige Verfügungsmacht über Kundengelder besteht.